Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach Serbien ; ErteilungNiederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis
- rewis.io
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 51 Abs. 2 S. 1
Aufhebung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach Serbien; ErteilungNiederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden nur dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438
Diese Ausführungen stellen aber die Bewertung des Verwaltungsgerichts, dass die unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Klägerin zu 1) vom 19. Februar 2002 gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990 mit der Ausreise erloschen sei, weil die Klägerin zu 1) im Oktober 2004 aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund nach Serbien ausgereist sei (zu den für die Beurteilung dieser Frage maßgeblichen Kriterien vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16;… BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9), nicht mit schlüssigen Gegenargumenten infrage. - VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438
Diese Ausführungen stellen aber die Bewertung des Verwaltungsgerichts, dass die unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Klägerin zu 1) vom 19. Februar 2002 gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990 mit der Ausreise erloschen sei, weil die Klägerin zu 1) im Oktober 2004 aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund nach Serbien ausgereist sei (…zu den für die Beurteilung dieser Frage maßgeblichen Kriterien vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9), nicht mit schlüssigen Gegenargumenten infrage. - VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819
Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438
Denn ist dieses wie hier auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes dargelegt werden und vorliegen (st. Rspr.; vgl. etwa zuletzt BayVGH, B. v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 44 m.w. Rspr-nachweisen).
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
Eine Ausreise zum Zwecke einer Familiengründung im Ausland ist ihrem Zweck nach auf einen Auslandsaufenthalt auf unabsehbare Zeit gerichtet und erfolgt daher aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund, insbesondere wenn dabei gleichzeitig die Bindungen im Bundesgebiet wie ein Beschäftigungsverhältnis oder eine eigene Wohnung nicht fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 19 CS 16.1785 - B.v. 3.12.2015 - 10 ZB 13.2438 - juris). - VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638
Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Geht die Beschwerdebegründung auch nur auf eine die angefochtene Entscheidung selbstständig tragende Erwägung nicht ein, kann sie schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (…vgl. nur Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 78 m. w. N.; für das Berufungszulassungsverfahren: BayVGH, B. v. 3.12.2015 - 10 ZB 13.2438 - juris). - VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450
Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund ist indiziert, wenn dabei gleichzeitig die Bindungen im Bundesgebiet wie ein Beschäftigungsverhältnis oder eine eigene Wohnung nicht fortbestehen (…vgl. ThürOVG, B.v. 23.2.2021 - 3 EO 788/20 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.12.2015 - 10 ZB 13.2438 - juris). - VG München, 14.11.2019 - M 27 K 19.2377
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Eine Ausreise zum Zwecke einer Familiengründung im Ausland ist ihrem Zweck nach auf einen Auslandsaufenthalt auf unabsehbare Zeit gerichtet und erfolgt daher aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund, insbesondere wenn dabei gleichzeitig die Bindungen im Bundesgebiet wie ein Beschäftigungsverhältnis oder eine eigene Wohnung nicht fortbestehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 19 CS 16.1785; B.v. 3.12.2015 - 10 ZB 13.2438 - juris).